Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2004, mit der die Verordnung über den Anstaltsanteil an den Arztgebühren und die Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten geändert wird
Auf Grund der §§ 36 und 37b des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999 – KALG, LGBl. Nr. 66/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 60/2004, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 1999 über den Anstaltsanteil an den Arztgebühren und die Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 29/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 6/2001, wird wie folgt geändert:
- Im § 1 wird folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a)Der Anstaltsanteil an den Arztgebühren der Sonderklasse beträgt im Jahr 2005 jeweils 20,7% an allen Organisationseinheiten der Landeskrankenanstalten."
- Dem § 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Einfügung des § 1 Abs. 2a durch die Novelle LGBl. Nr. 83/2004 tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft".
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic