Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 2005, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 40 Abs. 5 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung), LGBl. Nr. 58/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 88/1999, 20/2000, 44/2001, 47/2001, 36/2002, 105/2002, 28/2003, 86/2003, 94/2003, 7/2004 und 68/2004, wird wie folgt geändert:
„(4) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung LGBl. Nr. 55/2005 anhängigen Verfahren in der Stadtgemeinde Gleisdorf sind nach den vor Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen."
- Nach § 6 Abs. 10 wird folgender Abs. 11 angefügt:
„(11) Die Neufassung des § 1 Abs. 1 lit. h Z. 3 und des § 5 Abs. 4 sowie die Aufhebung des § 1 Abs. 1 lit. g
Z. 1 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 55/2005 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic