Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2005 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Bretstein (politischer Bezirk Judenburg) | Omnilex
LGBL_ST_20060117_1•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2005 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Bretstein (politischer Bezirk Judenburg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2005 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Bretstein (politischer Bezirk Judenburg)
LGBL_ST_20060117_1Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2005 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Bretstein (politischer Bezirk Judenburg)Gazette17.01.2006
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Bretstein (politischer Bezirk Judenburg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Bretstein wird mit Wirkung vom 1. Februar 2006 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über grünem Schildfuß mit einem silbernen halben Wagenrad, von dessen fünf sichtbaren Speichen die mittleren drei samt der zugehörigen Felge gebrochen sind, in Silber ein natürlicher Auerhahn."
§ 2
Die der Gemeinde Bretstein ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.