Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 2006 über die
Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Eichfeld, Weinburg am Saßbach
und Murfeld, je politischer Bezirk Radkersburg | Omnilex
LGBL_ST_20060721_94•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 2006 über die
Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Eichfeld, Weinburg am Saßbach
und Murfeld, je politischer Bezirk Radkersburg
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 2006 über die
Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Eichfeld, Weinburg am Saßbach
und Murfeld, je politischer Bezirk Radkersburg
LGBL_ST_20060721_94Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 2006 über die
Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Eichfeld, Weinburg am Saßbach
und Murfeld, je politischer Bezirk RadkersburgGazette21.07.2006
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 2006 über die Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Eichfeld, Weinburg am Saßbach und Murfeld, je politischer Bezirk Radkersburg
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Gemeinden Eichfeld, Weinburg am Saßbach und Murfeld haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 die Genehmigung erteilt.