Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006 über die
Auflösung des Gemeinderates der Marktgemeinde Öblarn (politischer Bezirk
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LGBL_ST_20060721_96•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006 über die
Auflösung des Gemeinderates der Marktgemeinde Öblarn (politischer Bezirk
Liezen)
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006 über die
Auflösung des Gemeinderates der Marktgemeinde Öblarn (politischer Bezirk
Liezen)
LGBL_ST_20060721_96Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006 über die
Auflösung des Gemeinderates der Marktgemeinde Öblarn (politischer Bezirk
Liezen)Gazette21.07.2006
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006 über die Auflösung des Gemeinderates der Marktgemeinde Öblarn (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 103 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung 49/2004, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 10. Juli 2006 gemäß § 103 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 den Gemeinderat der Marktgemeinde Öblarn mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Mit dieser Auflösung sind alle Mandate der Mitglieder des Gemeinderates einschließlich des Mandates des Bürgermeisters erloschen. Zur Führung der Verwaltung wurde OAR Johann Riegelnegg, Peterstalstraße 16D, 8042 Graz, als Regierungskommissär gemäß § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 bestellt.