Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. August 2006 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Öblarn (politischer Bezirk -Liezen)
Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 103 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, sowie der §§ 2 und 23 der Gemeindewahlordnung 2004, LGBl. Nr. 48, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2005, wird kundgemacht:
§ 1
(1) Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Öblarn (politischer Bezirk Liezen) wird ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 29. Oktober 2006, festgelegt.
(2) Als Stichtag gilt Dienstag, der 22. August 2006.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. August 2006, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves