Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006, mit der das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Liezen geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 10 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 13/2005, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung betreffend das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Liezen, LGBl. Nr. 24/2004, wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 2
Die Kundmachung der Anlage (Regionalplan) erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Liezen erlassen wird, durch Auflage zur allgemeinen Einsicht bei den für Raumordnung zuständigen Dienststellen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen und bei den Gemeindeämtern aller Gemeinden des politischen Bezirkes Liezen.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Franz Voves