Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Oktober 2006 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Oberzeiring (politischer -Bezirk Judenburg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Marktgemeinde Oberzeiring wird mit Wirkung vom 1. November 2006 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In schwarzem Schild silbern ein nach links gerichteter, bärtiger Bergmann in langem, mittig geschürztem Bergkittel, auf das rechte Knie gestützt, einen runden gegupften Hut auf dem Kopf und mit beiden Händen ein Bergeisen gegen rechts aus dem Schildfuß wachsendes silbernes Gestein führend."
§ 2
Die der Marktgemeinde Oberzeiring ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkischen Landesregierung:
Landeshauptmann Voves