Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2006 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Seiersberg und Pirka, je politischer Bezirk Graz-Umgebung
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinden Seiersberg und Pirka haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Das Grundstück 126/2, KG. Pirka-Eggenberg, Gemeinde Pirka, im Gesamtausmaß von 2072 m2 wird abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der Gemeinde Seiersberg eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Graz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 1423/2006 einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2007
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves