Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Marktgemeinde Seckau (politischer Bezirk Knittelfeld) | Omnilex
LGBL_ST_20070420_26•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Marktgemeinde Seckau (politischer Bezirk Knittelfeld)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Marktgemeinde Seckau (politischer Bezirk Knittelfeld)
LGBL_ST_20070420_26Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Marktgemeinde Seckau (politischer Bezirk Knittelfeld)Gazette20.04.2007
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Seckau (politischer Bezirk Knittelfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Marktgemeinde Seckau wird mit Wirkung vom 1. Mai 2007 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Geteilt von Hermelin zu Rot."
§ 2
Die der Marktgemeinde Seckau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.