Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 2007, mit der das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leoben geändert wird
Auf Grund der §§ 8, 10, 11 und 12 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGB. Nr. 13/2005, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leoben erlassen wird, LGBl. Nr. 4/2005, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 15/2007, wird wie folgt geändert:
(1) Der Austausch der Anlage durch die Novelle LGBl. Nr. 15/2007 ist mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. März 2007, in Kraft getreten.
(2) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses sowie die Neuerlassung der Anlage durch die Novelle LGBl. Nr. 32/2007 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Mai 2007, in Kraft."
- Die Anlage wird neu erlassen. Die Kundmachung der Anlage erfolgt durch Auflage gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leoben erlassen wird, LGBl. Nr. 4/2005.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves