Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 2007, mit der die Steiermärkische Luftreinhalteverordnung aufgehoben wird
Auf Grund des Steiermärkischen Luftreinhaltegesetzes, LGBl. Nr. 128/1974 i. d. F. LGBl. Nr. 7/2002, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 1975, mit der Bestimmungen über die Lagerung, das Ausbreiten, Ausstreuen, Ausschütten, Zerstäuben und Versprühen bestimmter Stoffe im Freien sowie das Verbot des Verbrennens bestimmter Stoffe im Freien oder in einer nicht hiefür bestimmten Verbrennungsanlage erlassen werden, LGBl. Nr. 182/1975, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 31/1976, wird wie folgt geändert:
Nach § 5 wird folgender § 6 angefügt:
„§ 6
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 15. Mai 2007 außer Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves