Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kobenz (politischer Bezirk Knittelfeld) | Omnilex
LGBL_ST_20070713_57•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kobenz (politischer Bezirk Knittelfeld)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kobenz (politischer Bezirk Knittelfeld)
LGBL_ST_20070713_57Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Kobenz (politischer Bezirk Knittelfeld)Gazette13.07.2007
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Kobenz (politischer Bezirk Knittelfeld)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Kobenz wird mit Wirkung vom 1. Juli 2007 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Kobenz eine Urkunde ausgefertigt.