Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung) | Omnilex
LGBL_ST_20070713_58•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_20070713_58Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette13.07.2007
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Vasoldsberg wird mit Wirkung vom 1. September 2007 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Vasoldsberg eine Urkunde