Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2007 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Altenberg an der Rax (politischer Bezirk Mürzzuschlag) | Omnilex
LGBL_ST_20071002_88•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2007 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Altenberg an der Rax (politischer Bezirk Mürzzuschlag)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2007 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Altenberg an der Rax (politischer Bezirk Mürzzuschlag)
LGBL_ST_20071002_88Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2007 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Altenberg an der Rax (politischer Bezirk Mürzzuschlag)Gazette02.10.2007
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altenberg an der Rax (politischer Bezirk Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen Gemeinde Altenberg an der Rax wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild über grünem Schildfuß in Tannenwipfelschnitt ein silberner dreispitziger Berg mit erhöhter mittlerer Spitze, belegt mit einem Gamshaupt."
§ 2
Die der Gemeinde Altenberg an der Rax ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.