Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2007, mit
der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Lafnitztal–Neudauer
Teiche" (AT 2208000) zum Europaschutzgebiet Nr. 27 geändert wird | Omnilex
LGBL_ST_20071114_93•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2007, mit
der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Lafnitztal–Neudauer
Teiche" (AT 2208000) zum Europaschutzgebiet Nr. 27 geändert wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2007, mit
der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Lafnitztal–Neudauer
Teiche" (AT 2208000) zum Europaschutzgebiet Nr. 27 geändert wird
LGBL_ST_20071114_93Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2007, mit
der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Lafnitztal–Neudauer
Teiche" (AT 2208000) zum Europaschutzgebiet Nr. 27 geändert wirdGazette14.11.2007
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2007, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Lafnitztal–Neudauer Teiche" (AT 2208000) zum Europaschutzgebiet Nr. 27 geändert wird
Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2007, wird verordnet:
Die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Lafnitztal–Neudauer Teiche" zum Europaschutzgebiet Nr. 27, LGBl. Nr. 74/2005, wird wie folgt geändert:
§ 3 lautet:
„§ 3
Abgrenzung des Schutzgebietes
(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab von 1 : 170.000 (Anlage B) und eines Detailplanes im Maßstab 1 : 5000 (Anlage C).
(2) Der Übersichtsplan (Anlage B) und der Detailplan (Anlage C) werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden: