Gesetz vom 12. Februar 2008, mit dem das Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz 1968 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz 1968, LGBl. Nr. 145/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 99/2007, wird wie folgt geändert:
Nach § 1 Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:
„(5a) Ebenso sind die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt und alle damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen von den Landesverwaltungsabgaben befreit."
Dem § 12 Abs. 6 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Die Einfügung des § 1 Abs. 5a durch die Novelle LGBl. Nr. 29/2008 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. April 2008, in Kraft."