Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2008 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Oberrettenbach (politischer Bezirk Weiz) | Omnilex
LGBL_ST_20080822_81•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2008 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Oberrettenbach (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2008 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Oberrettenbach (politischer Bezirk Weiz)
LGBL_ST_20080822_81Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2008 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Oberrettenbach (politischer Bezirk Weiz)Gazette22.08.2008
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2008 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberrettenbach (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 49/2004 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Oberrettenbach wird mit Wirkung vom 1. August 2008 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild unter einem roten, schwarz eingefassten Wellenbalken ein grünes, dreifach von Äpfeln – der mittlere Apfel beblättert – ausgeschlagenes Seeblatt.“
§ 2
Die der Gemeinde Oberrettenbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.