Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg) | Omnilex
LGBL_ST_20080925_97•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg)
LGBL_ST_20080925_97Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg)Gazette25.09.2008
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Stadtgemeinde Köflach wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild ein aus goldenen Quadersteinen gefügter Rundturm mit fünf vorkragenden Zinnen, schwarz durchbrochen im Erdgeschoß ein Rundbogenportal und beiderseits davon je ein rechteckiges Fenster, im zurückspringenden Obergeschoß zwei Rundbogenfenster.“
§ 2
Die der Stadtgemeinde Köflach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.