Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. September 2008 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Sebersdorf und Ebersdorf, je politischer Bezirk Hartberg
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinden Sebersdorf und Ebersdorf haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 524/2, 524/3, 519/1, 519/2, 519/3, 519/4, 519/5, 524/1 und 1126, je KG Neustift, Gemeinde Sebersdorf, werden abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der Gemeinde Ebersdorf eingegliedert. Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Weiz, Dienststelle Hartberg, aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 698/08 einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2009
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves