Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2008 über
die Auflösung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trieben (politischer
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LGBL_ST_20081201_116•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2008 über
die Auflösung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trieben (politischer
Bezirk Liezen)
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2008 über
die Auflösung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trieben (politischer
Bezirk Liezen)
LGBL_ST_20081201_116Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2008 über
die Auflösung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trieben (politischer
Bezirk Liezen)Gazette01.12.2008
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2008 über die Auflösung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trieben (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 103 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt i. d. F. LGBl. Nr. 92/2008, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 24. November 2008 gemäß § 103 Abs. 1
Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 den Gemeinderat der Stadtgemeinde Trieben mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
Mit dieser Auflösung sind alle Mandate der Mitglieder des Gemeinderates einschließlich des Mandates des Bürgermeisters erloschen. Zur Führung der Verwaltung wurde Herr OAR Friedrich Zach, Tallak 220, 8103 Rein, als Regierungskommissär gemäß § 103 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 bestellt.