Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2008 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Murau und der Gemeinde Laßnitz bei Murau, je politischer Bezirk Murau
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Murau gelegenen Stadtgemeinde Murau und Gemeinde Laßnitz bei Murau haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Das Grundstück Nr. 422 KG. Egidi, Gemeinde Laßnitz bei Murau, im Gesamtausmaß von 1.888 m2 wird abgetrennt und dem Gebiet der Stadtgemeinde Murau zugeordnet.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Vermessungsamt Judenburg, aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 282/2008, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2009
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves