Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 20. Jänner 2009, mit
der die Verordnung betreffend das Grundwasserschongebiet zum Schutz der
Wasserversorgungsanlagen der Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH, der
Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen und der Gemeinde Retznei geändert
wird