Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der für die Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in der Form eines Einkaufszentrums 2 und deren Größe festgelegt werden
Auf Grund des § 23a Abs. 7 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 47/2007, wird verordnet:
§ 1
Flächenfestlegung
Die in der Anlage gekennzeichneten Flächen im Ausmaß von insgesamt 12.445 m2 werden für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in Form eines Einkaufszentrums 2 festgelegt.
§ 2
Größenfestlegung
(1) Die höchstzulässige Verkaufsfläche wird mit 5000 m2 festgelegt.
(2) Die höchstzulässige Anzahl von Stellplätzen wird mit 200 festgelegt. Bei Errichtung von mehr als
50 zusätzlichen PKW-Stellplätzen hat der Bauwerber einen Nachweis über die Notwendigkeit eines Linksabbiegestreifens auf der L 365 zu führen und ist gegebenenfalls ein entsprechend langer Linksabbiegestreifen zu errichten.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Jänner 2009, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves