Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Jänner 2009, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Grüner See“ in der Gemeinde Tragöß zum Naturschutzgebiet Nr. XIX geändert wird
Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2007, wird verordnet:
Die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Grüner See“ in der Gemeinde Tragöß zum Naturschutzgebiet Nr. XIX, LGBl. Nr. 130/2006, wird wie folgt geändert:
- Der § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Das Tauchen sowie die forst-, jagd- und fischereiwirtschaftliche Nutzung sind keine beeinträchtigenden Eingriffe.“
- Dem § 6 wird folgender § 7 angefügt:
„§ 7
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderung des § 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 22/2009 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Februar 2009, in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves