Gesetz vom 20. Jänner 2009, mit dem das Pflegegeld-Anpassungsgesetz geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Artikel 1
Das gemäß Artikel I des Pflegegeld-Anpassungsgesetzes, LGBl. Nr. 81/1993, als Landesgesetz geltende Bundespflegegeldgesetz, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 86/2005, wird wie folgt geändert:
„(6) Die Ausgleiche gemäß Abs. 1 sind mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 von Amts wegen wie folgt zu erhöhen und gemäß § 18 Abs. 3 auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden: