Änderung der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom
31. Oktober 2005, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der
Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung
der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, i. d. F. LGBl.
Nr. 110/2008