Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Mai 2009 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trieben (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 103 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008, sowie des § 2 der Gemeindewahlordnung 2004, LGBl. Nr. 48, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2005, wird die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trieben und des Stichtages verordnet:
§ 1
Wahltag und Stichtag
(1) Die Wahl der 21 Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trieben (politischer Bezirk Liezen) wird ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 4. Oktober 2009, festgesetzt.
(2) Als Stichtag wird Montag, der 20. Juli 2009, bestimmt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. Juni 2009, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves