Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 2009 über die
Änderung des Namens der Marktgemeinde „Spielberg bei Knittelfeld“ in
„Spielberg“ (politischer Bezirk Knittelfeld) | Omnilex
LGBL_ST_20090708_62•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 2009 über die
Änderung des Namens der Marktgemeinde „Spielberg bei Knittelfeld“ in
„Spielberg“ (politischer Bezirk Knittelfeld)
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 2009 über die
Änderung des Namens der Marktgemeinde „Spielberg bei Knittelfeld“ in
„Spielberg“ (politischer Bezirk Knittelfeld)
LGBL_ST_20090708_62Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 2009 über die
Änderung des Namens der Marktgemeinde „Spielberg bei Knittelfeld“ in
„Spielberg“ (politischer Bezirk Knittelfeld)Gazette08.07.2009
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 2009 über die Änderung des Namens der Marktgemeinde „Spielberg bei Knittelfeld“ in „Spielberg“ (politischer Bezirk Knittelfeld)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008 wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Marktgemeinde „Spielberg bei Knittelfeld“ in der Sitzung vom 28. April 2009 beschlossenen Änderung des Namens der Marktgemeinde in „Spielberg“ gemäß § 2 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, in der derzeit geltenden Fassung, mit Wirkung vom 1. Juli 2009 die Genehmigung erteilt.