Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 2009 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Neudorf bei Passail (politischer Bezirk Weiz) | Omnilex
LGBL_ST_20090722_68•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 2009 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Neudorf bei Passail (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 2009 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Neudorf bei Passail (politischer Bezirk Weiz)
LGBL_ST_20090722_68Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 2009 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Neudorf bei Passail (politischer Bezirk Weiz)Gazette22.07.2009
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Neudorf bei Passail (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Neudorf bei Passail wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im Schild eine silberne, mit einem schwarzen historischen Globus belegte Spitze in Lindenblattschnitt, rechts auf Grün und links auf Rot je ein silbernes schräggestelltes Rodungsmesser.“
§ 2
Die der Gemeinde Neudorf bei Passail ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.