Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Soboth (politischer Bezirk Deutschlandsberg) | Omnilex
LGBL_ST_20090923_84•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Soboth (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Soboth (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBL_ST_20090923_84Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Soboth (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette23.09.2009
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Soboth (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der -Fassung LGBl. Nr. 92/2008 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Soboth wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild über blauem mit zwei silbernen gestürzten Jakobsmuscheln belegtem Schildfuß ein silberner Wellenbalken, belegt mit sieben einzeln nebeneinander gestellten blauen Wellen, darüber ein grüner Dreispitzberg, dessen mittlere Spitze bis zum oberen Schildrand reicht und mit drei silbernen aus gemeinsamem Muttergestein wachsenden langprismatischen Bergkristallen belegt ist.“
§ 2
Die der Gemeinde Soboth ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.