Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2009 über die Ausschreibung der Wahlen in den Gemeinderat 2010 und der Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirates
Auf Grund der §§ 15 Abs. 1 und 2, 16 Abs. 1 und 2, des § 17 Abs. 1 und 5 und § 38g der Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008 sowie der §§ 4 und 90 der Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59/2009, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Wahlen in den Gemeinderat für alle Gemeinden des Landes Steiermark werden ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 21. März 2010, festgelegt.
(2) Als Stichtag gilt Montag, der 4. Jänner 2010.
(3) Ausgenommen von dieser Ausschreibung ist die Landeshauptstadt Graz als Stadt mit eigenem Statut und eigener Wahlordnung und die Stadtgemeinde Trieben, in der innerhalb von 6 Monaten vor den allgemeinen Gemeinderatswahlen eine Neuwahl des Gemeinderates stattgefunden hat und diese auch für die folgende Wahlperiode gilt.
§ 2
(1) Die Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirates sind gemäß § 89 Abs. 4 Gemeindewahlordnung 2009 gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl und für dieselbe Periode durchzuführen
(2) Wahltag und Stichtag für diese Wahlen bestimmen sich nach § 1 Abs. 1 und 2.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Dezember 2009, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves