Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2010 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg) | Omnilex
LGBL_ST_20100302_14•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2010 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2010 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_20100302_14Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2010 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg)Gazette02.03.2010
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2010 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Marktgemeinde Pöllau wird mit Wirkung vom 1. März 2010 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild stehend silbern der hl. Veit, in knöchellangem gegürteten Gewand und in der Rechten eine brennende Lampe, in der Linken einen Palmzweig haltend“.
§ 2
Die der Marktgemeinde Pöllau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.