Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG geändert wird
Auf Grund des § 47a Abs. 7 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 5/2010, wird verordnet:
Die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG, LGBl. Nr. 82/2008, wird wie folgt geändert:
- § 12 Abs. 3 lautet:
„(3) Die Schlichtungsstelle ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Ein Beschluss bedarf einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des 1. Abschnitts mit Ausnahme des § 11 sinngemäß.“
- Nach § 14 wird folgender § 15 eingefügt:
„§ 15
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderung des § 12 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 19/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. März 2010, in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves