Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 2010 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde Kammern im Liesingtal (politischer Bezirk Leoben) | Omnilex
LGBL_ST_20100601_40•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 2010 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde Kammern im Liesingtal (politischer Bezirk Leoben)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 2010 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde Kammern im Liesingtal (politischer Bezirk Leoben)
LGBL_ST_20100601_40Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 2010 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde Kammern im Liesingtal (politischer Bezirk Leoben)Gazette01.06.2010
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 2010 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kammern im Liesingtal (politischer Bezirk Leoben)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2010, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde Kammern im Liesingtal wird mit Wirkung vom 1. Juli 2010 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Kammern im Liesingtal eine Urkunde