LGBL_ST_20100701_51•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 2010 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld, je politischer Bezirk Fürstenfeld
LGBL_ST_20100701_51Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 2010 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld, je politischer Bezirk FürstenfeldGazette01.07.2010
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 2010 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Altenmarkt
bei Fürstenfeld, je
politischer Bezirk Fürstenfeld
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische
Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2010, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Fürstenfeld gelegenen Gemeinden Fürstenfeld und Altenmarkt bei Fürstenfeld haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische
Gemeindeordnung 1967 folgende
Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
– Die Grundstücke Nr. 387/3, 387/1, 383/6, 387/2, 386/2, 387/6, 386/6,
67/7, 67/8, 385/4, 385/1, 386/5, 386/1,
386/3, 387/4, 382/2, 385/2 und 382/3 der KG Altenmarkt, Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld, im Gesamtausmaß
von 76.075 m2 werden abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der KG
Fürstenfeld, Stadtgemeinde
Fürstenfeld, eingegliedert.
– Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Feldbach aufliegenden
technischen Unterlagen, GZ: A 1457/2010 und A 1458/2010, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2011
die Genehmigung erteilt.
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