Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2010 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde St. Margarethen an der Raab (politischer Bezirk Weiz) | Omnilex
LGBL_ST_20100831_75•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2010 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde St. Margarethen an der Raab (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2010 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde St. Margarethen an der Raab (politischer Bezirk Weiz)
LGBL_ST_20100831_75Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2010 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde St. Margarethen an der Raab (politischer Bezirk Weiz)Gazette31.08.2010
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2010 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde St. Margarethen an der Raab (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2010, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde St. Margarethen an der Raab wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde St. Margarethen an der Raab eine Urkunde ausgefertigt.