Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2010 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Laßnitzthal (politischer Bezirk Weiz) | Omnilex
LGBL_ST_20100928_86•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2010 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Laßnitzthal (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2010 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Laßnitzthal (politischer Bezirk Weiz)
LGBL_ST_20100928_86Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2010 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Laßnitzthal (politischer Bezirk Weiz)Gazette28.09.2010
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2010 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Laßnitzthal (politischer Bezirk Weiz)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 30/2010, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Laßnitzthal wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild auf grünem Schildfuß ein schreitender natürlicher Schwarzstorch, beseitet von je zwei nach unten gerichteten und von je sechs gebüschelten Föhrennadeln überhöhten roten Föhrenzapfen.“
§ 2
Die der Gemeinde Laßnitzthal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.