Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. September 2010 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Vordernberg und der Gemeinde Hafning bei Trofaiach, je politischer Bezirk Leoben Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 30/2010, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinden Vordernberg und -Hafning bei Trofaiach haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende -Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 238/4, 238/5 und 238/6 der KG Hafning, Gemeinde Hafning bei Trofaiach, im Gesamtausmaß von 4.499 m2 werden abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der KG Vordernberg, Markt-gemeinde Vordernberg, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Bruck an der Mur aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 207/2008, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2011
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves