Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 2010 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Knittelfeld und der Stadtgemeinde Spielberg, je politischer Bezirk Knittelfeld Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Stadtgemeinden Knittelfeld und Spielberg haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 184/1, 186, 213/1 und 213/4 der KG Maßweg, Stadtgemeinde Spielberg, im Gesamtausmaß von 5.720 m2 werden abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der KG Knittelfeld, Stadtgemeinde Knittelfeld, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Judenburg aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 1238/2010, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2011
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves