Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Februar 2011 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Fohnsdorf (politischer Bezirk Judenburg)
Auf Grund des § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird die Ausschreibung der Neuwahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Fohnsdorf für die laufende Wahlperiode und des Stichtages verordnet:
§ 1
Wahltag und Stichtag
(1) Die Wahl der 25 Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Fohnsdorf (politischer Bezirk Judenburg) wird ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 25. September 2011, festgesetzt.
(2) Als Stichtag wird Montag, der 11. Juli 2011, bestimmt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. Februar 2011, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves