Gesetz vom 15. Februar 2011, mit dem das Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Lustbarkeitsabgabegesetz 2003, LGBl. Nr. 50/2003, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 84/2010, wird wie folgt geändert:
„(2) Verweise in diesem Gesetz auf das Glücksspielgesetz sind als Verweis auf das Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2010, zu verstehen.“
- Dem § 12 Abs. 4 werden folgende Abs. 5 und 6 angefügt:
„(5) Die Änderung des § 1 Abs. 2 Z. 3, des § 4 Abs. 5 Z. 4 und des § 10 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 34/2011 tritt mit 18. Februar 2011 in Kraft.
(6) Verordnungen aufgrund der Novelle LGBl. Nr. 34/2011 können rückwirkend frühestens mit dem in Abs. 5 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.“
LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter
VovesSchützenhöfer