Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011 über die
Neufestlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Eisbach | Omnilex
LGBL_ST_20110811_79•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011 über die
Neufestlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Eisbach
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011 über die
Neufestlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Eisbach
LGBL_ST_20110811_79Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011 über die
Neufestlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in EisbachGazette11.08.2011
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011 über die Neufestlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Eisbach
Auf Grund des § 2 Ortsbildgesetz 1977, LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, wird verordnet:
§ 1
Schutzgebiet
Die in der Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Eisbach werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2
Abgrenzung des Schutzgebietes
(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage) auf Grundlage der Digitalen Katastralmappe (DKM).
(2) Die Anlage wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden: