Gesetz vom 18. Oktober 2011, mit dem das Steiermärkische Pflegegeldgesetz geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Pflegegeldgesetz, LGBl. Nr. 80/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 65/2011, wird wie folgt geändert:
„§ 33c
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 99/2011
Personen, denen zum Stichtag 31. Dezember 2011 für den darauffolgenden Monat Pflegegeld nach den Bestimmungen dieses Gesetzes in der Fassung LGBl. Nr. 65/2011 rechtskräftig zuerkannt ist, ist ein einmaliger Vorschuss in Höhe des für Dezember 2011 ausbezahlten Pflegegeldes zu leisten. Der Vorschuss ist mit 1. Jänner 2012 fällig. Auf den Vorschuss sind die Bestimmungen dieses Gesetzes in der Fassung LGBl. Nr. 65/2011 mit Ausnahme des § 11 Abs. 4 bis 9 sinngemäß anzuwenden.“
„(20) Die Einfügung des § 33c durch die Novelle LGBl. Nr. 99/2011 tritt mit dem der Kundmachungfolgenden Tag, das ist der 17. Dezember 2011, in Kraft und mit 2. Jänner 2012 außer Kraft.
(21) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und der Entfall der §§ 17b bis 17e durch die Novelle LGBl. Nr. 99/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.“
LandeshauptmannLandesrätin
VovesEdlinger–Ploder