Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Admont und der Gemeinden Hall, Johnsbach
und Weng im Gesäuse, alle politischer Bezirk Liezen | Omnilex
LGBL_ST_20131115_119•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Admont und der Gemeinden Hall, Johnsbach
und Weng im Gesäuse, alle politischer Bezirk Liezen
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Admont und der Gemeinden Hall, Johnsbach
und Weng im Gesäuse, alle politischer Bezirk Liezen
LGBL_ST_20131115_119Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Admont und der Gemeinden Hall, Johnsbach
und Weng im Gesäuse, alle politischer Bezirk LiezenGazette15.11.2013
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Admont und der Gemeinden Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse, alle politischer Bezirk Liezen Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Admont und der Gemeinden Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Admont“.