Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde
Glojach, beide politischer Bezirk Südoststeiermark | Omnilex
LGBL_ST_20131115_123•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde
Glojach, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde
Glojach, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
LGBL_ST_20131115_123Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde
Glojach, beide politischer Bezirk SüdoststeiermarkGazette15.11.2013
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde Glojach, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde Glojach auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Sankt Stefan im Rosental“.