Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Lambrecht und der Gemeinde Sankt
Blasen, beide politischer Bezirk Murau | Omnilex
LGBL_ST_20131115_131•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Lambrecht und der Gemeinde Sankt
Blasen, beide politischer Bezirk Murau
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Lambrecht und der Gemeinde Sankt
Blasen, beide politischer Bezirk Murau
LGBL_ST_20131115_131Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Lambrecht und der Gemeinde Sankt
Blasen, beide politischer Bezirk MurauGazette15.11.2013
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Lambrecht und der Gemeinde Sankt Blasen, beide politischer Bezirk Murau
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Sankt Lambrecht und der Gemeinde Sankt Blasen auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Sankt Lambrecht“.