Gesetz vom 12. November 2013, mit dem das Grundsteuerbefreiungsgesetz geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gesetz vom 21. April 1976 über die zeitliche Befreiung von der Grundsteuer (Grundsteuerbefreiungsgesetz 1976), LGBl. Nr. 40/1976, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird wie folgt geändert:
- Der bestehende Text des § 5 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Diesem Absatz wird folgender Absatz 2 angefügt:
„(2) Die Einfügung des § 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 166/2013 tritt mit 30. Dezember 2013 in Kraft.“
- Nach § 5 wird folgender § 6 angefügt:
„§ 6
Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
(2) Grundsteuerbefreiungen, die bis zum 31. Dezember 2013 mit Bescheid erteilt wurden, bleiben weiterhin gültig.
(3) Für Bauführungen, bei denen die Befreiungsvoraussetzungen bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens gemäß Abs. 1 vorgelegen sind, ist dieses Gesetz weiterhin anzuwenden, ausgenommen § 2 Abs. 3 letzter Satz.“
LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter
VovesSchützenhöfer