Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über
die Vereinigung der Gemeinden Gersdorf an der Feistritz und Oberrettenbach
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LGBL_ST_20131230_184•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über
die Vereinigung der Gemeinden Gersdorf an der Feistritz und Oberrettenbach
beide politischer Bezirk Weiz
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über
die Vereinigung der Gemeinden Gersdorf an der Feistritz und Oberrettenbach
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LGBL_ST_20131230_184Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über
die Vereinigung der Gemeinden Gersdorf an der Feistritz und Oberrettenbach
beide politischer Bezirk WeizGazette30.12.2013
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Gersdorf an der Feistritz und Oberrettenbach beide politischer Bezirk Weiz
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Gemeinden Gersdorf an der Feistritz und Oberrettenbach auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Gemeinde trägt den Namen „Gersdorf an der Feistritz“.