Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Scheifling und der Gemeinde Sankt
Lorenzen bei Scheifling, beide politischer Bezirk Murau | Omnilex
LGBL_ST_20131230_190•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Scheifling und der Gemeinde Sankt
Lorenzen bei Scheifling, beide politischer Bezirk Murau
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Scheifling und der Gemeinde Sankt
Lorenzen bei Scheifling, beide politischer Bezirk Murau
LGBL_ST_20131230_190Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Scheifling und der Gemeinde Sankt
Lorenzen bei Scheifling, beide politischer Bezirk MurauGazette30.12.2013
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Scheifling und der Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling, beide politischer Bezirk Murau Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Scheifling und der Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Scheifling-Sankt Lorenzen“.